Versicherungsschutz

Haben Sie an Ihren Versicherungsschutz gedacht?


Absolute Sicherheit am Berg gibt es leider nicht, und Bergsteigen birgt, auch auf geführten Touren, immer ein gewisses Risikopotential.

Der verantwortungsvolle Umgang mit diesen Risiken macht jedoch den Reiz des Bergsteigens aus und ermöglicht uns, ganz neue Erfahrungen zu sammeln – fern vom Alltag.

Versicherungsschutz des Bergführers

Oft wird fälschlicherweise angenommen, dass es einen generellen Versicherungsschutz (z.B. Unfall- oder Bergungskosten-Versicherungsschutz) gibt, sobald man als Gast mit einem Bergführer unterwegs ist. Das stimmt in dieser Form leider nicht!

Alle Bergführer haben eine Haftpflichtversicherung, die dann - und nur dann - Kosten erstattet, wenn der Bergführer bei der Ausübung seiner Tätigkeit einen Fehler begeht.

Wenn Sie jedoch am Berg verunglücken (leider genügt manchmal ja schon ein unglückliches Umknicken) und der Bergführer daran keine Schuld trägt, kommt seine Versicherung nicht für entstehende Kosten (wie etwa die Rettung per Hubschrauber) auf. Im Zweifelsfall müssten Sie diese Kosten dann selbst tragen!

Wir empfehlen Ihnen dringend den Abschluss einer Reiserücktritts-, Bergungs- und Unfallversicherung.
Und bitte denken Sie auch an Ihre Auslands-Krankenversicherung.

Sind Sie Mitglied in einem Alpenverein?

Wenn Sie Mitglied in einem Alpenverein sind, sieht die Situation schon wieder etwas anders aus. Wir haben für Sie hier exemplarisch die Leistungen des Versicherungsschutzes des Deutschen Alpenvereins (DAV) zusammengestellt. Auch die Leistungen des Österreichischen Alpenvereins (ÖAV) und des Alpenvereins Südtirol (AVS) sind recht ähnlich. Der Schweizer Alpen-Club (SAC) stellt jedoch eine Ausnahme dar, die SAC Mitgliedschaft beinhaltet leider keinen Versicherungsschutz.

Die Leistungen des DAV Versicherungsschutzes im Überblick

  • Such-, Bergungs- und Rettungskosten bis 25.000,- Euro je Person und Ereignis: erstattet die Kosten bis 25.000,- Euro für Such-, Bergungs- und Rettungskosten bei Bergunfällen.

  • Unfallbedingte Heilkosten (Arzt, Krankenhaus): erstattet die Kosten der notwendigen medizinischen Hilfe im Ausland bei Unfallverletzung während der Ausübung von Alpinsport.

  • 24-Stunden-Notrufzentrale: Tel. +49 (0) 89-30 65 70 91 bei Bergnot oder Unfällen während der Ausübung alpiner Sportarten.

  • Sporthaftpflicht-Versicherung (Generali Versicherung AG): Absicherung der gesetzlichen Haftpflichtansprüche aus Personen- und Sachschäden mit bis zu 2.000.000,- Euro, sofern sich diese Ansprüche aus den sportlichen Bergaktivitäten ergeben.

Geltungsbereich: weltweit, bei Bergnot oder Ausübung von Alpinsport – ausgenommen sind u.a. die Ausübung von Alpinsportarten (z.B. Trekkingtouren) im Rahmen von Pauschalreisen außerhalb Europas und Expeditionen.

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Stefanie am Paternkofel
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