AGB


Übersicht über die anzuwendenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der ALPENSTIEG GmbH

 

Sehr geehrte Kunden,

bitte lesen Sie die nachstehenden Informationen sorgfältig durch. Mit der Nutzung dieser Website und Ihrer Buchung bei ALPENSTIEG erkennen Sie die jeweils zutreffenden Allgemeinen Geschäfts­bedingungen (AGB) an. Diese ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a-m BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und die Informationsschriften für Reiseveranstalter gemäß §§ 4-11 BGB-InfoV (Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht) und füllen diese aus.

Nachfolgend werden unter A) die AGB für die Vermittlung von Reisen durch ALPENSTIEG aufgeführt und unter B) die AGB bei denen ALPENSTIEG als Reiseveranstalter auftritt.

 

A) Vermittlung von Reisen

Tritt ALPENSTIEG als Vermittler einer (Pauschal-) Reise, eines Leistungsträgers (Hotel, Bergschule etc.) oder eines Anbieters (Ferienwohnung, Versicherung) auf, ist ALPENSTIEG nicht als Vertragspartner an der Erbringung der Leistung beteiligt. Es gelten die AGB der jeweiligen Veranstalter/Anbieter mit denen der Kunde den Vertrag schließt.

 

1. Abschluss des Reisevertrages

1.1 Auf der Website von ALPENSTIEG kann nicht sofort verbindlich gebucht werden. Der Kunde beantragt mit Ausfüllen des Kontaktformulars ein Reiseangebot. ALPENSTIEG leitet sein Reiseangebot an den Kunden weiter. Erst wenn der Kunde das Reiseangebot annimmt und verbindlich bucht und ALPENSTIEG eine verbindliche Annahmeerklärung (Reisebestätigung) an den Kunden weiterleitet, kommt ein Vertragsverhältnis zustande. Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, benötigen zur Vornahme einer Reiseanmeldung eine Einverständniserklärung ihrer Eltern.

1.2 Weicht der Inhalt der Annahmeerklärung von ALPENSTIEG vom Inhalt der Kundenbuchung ab, liegt ein neues Angebot von ALPENSTIEG vor, an das ALPENSTIEG für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung erklärt.

1.3 Die Buchung kann per E-Mail, Internet, mündlich, schriftlich, telefonisch oder per Telefax erfolgen.

1.4 Der Kunde, der die Buchung vornimmt, hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden einzustehen, wenn er dies ausdrücklich und gesondert erklärt hat.

1.5 ALPENSTIEG übernimmt keinerlei Haftung für die Durchführung oder Eignung der auf der Website dargestellten Reiseleistungen/Angebote. Verantwortlich ist dafür der jeweilige Veranstalter mit dem der Kunde den Vertrag schließt.

 

2. Versicherungen

Es besteht die Möglichkeit und eventuell auch die Notwendigkeit des Abschlusses von Reiseversicherungen, insbesondere

  • einer Reiserücktrittskostenversicherung,
  • einer Auslandskrankenversicherung,
  • einer Reisegepäckversicherung.

Die Prüfung der Notwendigkeit des Abschlusses und der Eignung einer Reiseversicherung obliegt ausschließlich dem Kunden.

 

3. Pflichten des Kunden

Mängel der Vermittlungsleistung von ALPENSTIEG sind gegenüber ALPENSTIEG unverzüglich anzuzeigen, um Gelegenheit zur Abhilfe zu geben. Unterbleibt diese Anzeige schuldhaft, entfallen jedwede Ansprüche des Kunden aus dem Vermittlungsvertrag, soweit eine zumutbare Abhilfe durch ALPENSTIEG möglich gewesen wäre.

 

4. Zahlung des Reisepreises

4.1  Mit Vertragsabschluss und/oder nach Aushändigung des Sicherungsscheins (§ 651k Absatz 3 BGB) wird eine Anzahlung in Höhe von 15 % fällig, die auf den Reisepreis angerechnet wird. Der Restbetrag wird spätestens bei Reiseantritt fällig. Nach Zahlungseingang werden die Reiseunterlagen ausgehändigt. Ansonsten richten sich die Zahlungsbedingungen nach den AGB des vermittelten Reiseveranstalters bzw. Anbieters.

4.2 ALPENSTIEG behält sich das Recht vor, Entgelte, die in Bezug auf eine Buchung mit Banklastschrift oder Rückbelastung bei Banklastschrift entstehen, zusätzlich zu berechnen.

 

5. Haftung

5.1 Die Haftung von ALPENSTIEG für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Preis der vermittelten Leistung beschränkt, soweit ein dem Kunden entstandener Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch ALPENSTIEG herbeigeführt worden ist oder soweit ALPENSTIEG als Reisevermittler für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens Dritter verantwortlich ist. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Reisenden und Reise.

5.2 ALPENSTIEG haftet nicht für Verlust, Untergang oder Beschädigung von Reiseunterlagen im Zusammenhang mit der Versendung.

 

6. Pass-, Visa-, und Gesundheitsbestimmungen

6.1 ALPENSTIEG unterrichtet Kunden, die Staatsangehörige der Europäischen Gemeinschaft sind, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften der gebuchten Reise vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt. Angehörigen anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Bei den Auskünften geht ALPENSTIEG davon aus, dass keine Besonderheiten in der Person des Kunden und eventueller Mitreisender, wie Doppelstaatsangehörig­keit oder Staatenlosigkeit vorliegen.

6.2 Auch wenn Sie ALPENSTIEG mit der Besorgung der Visa beauftragt haben, haftet ALPENSTIEG nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, es sei denn ALPENSTIEG hat die Verzögerung zu vertreten.

6.3 Für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise erforderlichen Vorschriften wie Mitführen der notwendigen Reisedokumente, Zoll-, Devisen- und sonstigen Ein- bzw. Durchreisebestimmungen ist der Kunde selbst verantwortlich. Alle Schäden, insbesondere die Zahlung der Rücktrittskosten, die durch die Nichtbefolgung dieser Vorschrift erwachsen, sind vom Kunden zu tragen, es sei denn der Schaden ist durch eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Falsch- oder Nichtinformation von ALPENSTIEG bedingt.

 

7. Ausschlussfrist und Verjährung

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Geschäftsbesorgung bzw. Vermittlung durch ALPENSTIEG hat der Kunde innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der vermittelten Leistung gegenüber ALPENSTIEG geltend zu machen. Im Eigeninteresse des Kunden sollte die Geltendmachung schriftlich erfolgen. Mit Ausnahme von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung verjähren die Ansprüche des Kunden gegenüber ALPENSTIEG in einem Jahr nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der vermittelten Leistung.

 

8. Sonstige Bestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen des Vermittlungsvertrages, insbesondere dieser AGB unwirksam sein, so wird hiervon die Wirksamkeit dieses Vertrages im Übrigen nicht berührt. Auf den zwischen ALPENSTIEG und dem Kunden geschlossenen Vertrag findet deutsches Recht Anwendung.

 

Vermittler:

ALPENSTIEG GmbH

Geschäftsführerin Stefanie Fink

Kiefernweg 6, 61231 Bad Nauheim

Tel.: 06032/93890-45

Fax: 06032/93890-46

Email: info@alpenstieg.com

 

Stand Juli 2011

 

B) Veranstaltung von Reisen

 

1. Abschluss des Reisevertrages

1.1 Mit der Anmeldung bietet der Kunde ALPENSTIEG den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt durch die Annahme durch ALPENSTIEG zustande. Grundlage des Reiseangebots sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen von ALPENSTIEG für die jeweilige Reise. Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, benötigen zur Vornahme einer Reiseanmeldung eine Einverständniserklärung ihrer Eltern.

1.2 Weicht der Inhalt der Annahmeerklärung von ALPENSTIEG vom Inhalt der Kundenbuchung ab, liegt ein neues Angebot von ALPENSTIEG vor, an das ALPENSTIEG für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung erklärt.

1.3 Die Buchung kann per E-Mail, Internet, mündlich, schriftlich, telefonisch oder per Telefax erfolgen.

1.4. Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

1.5 Leistungsträger (z.B. Hotels, Bergschulen, etc.) sind nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern.

1.6 Informationen (z.B. Hotelprospekte), die nicht von ALPENSTIEG ausgegeben werden, sind für ALPENSTIEG und deren Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden zum Gegenstand der Reiseausschreibung oder zum Inhalt der Leistungspflicht von ALPENSTIEG gemacht wurden.

 

2. Versicherungen

Es besteht die Möglichkeit und eventuell auch die Notwendigkeit des Abschlusses von Reiseversicherungen, insbesondere

  • einer Reiserücktrittskostenversicherung,
  • einer Auslandskrankenversicherung,
  • einer Reisegepäckversicherung.

Die Prüfung der Notwendigkeit des Abschlusses und der Eignung einer Reiseversicherung obliegt ausschließlich dem Kunden.

 

3. Zahlung des Reisepreises

3.1 Mit Vertragsabschluss und nach Aushändigung des Sicherungsscheins (§ 651k Absatz 3 BGB) wird eine Anzahlung von 20% des Reisepreises fällig, die auf den Reisepreis angerechnet wird. Der Restbetrag wird spätestens 14 Tage vor Reiseantritt fällig. Nach Zahlungseingang werden die Reiseunterlagen ausgehändigt.

3.2 ALPENSTIEG behält sich das Recht vor, Entgelte, die in Bezug auf eine Buchung mit Banklastschrift oder Rückbelastung bei Banklastschrift entstehen, zusätzlich zu berechnen.

 

4. Leistungsänderungen

4.1 Änderungen oder Abweichungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die nicht von ALPENSTIEG wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit diese Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.

4.2 Der Kunde ist berechtigt im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn ALPENSTIEG in der Lage ist, diese Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Nach der Änderungserklärung von ALPENSTIEG hat der Kunde seine Rechte unverzüglich geltend zu machen.

 

5. Preisänderungen

5.1 ALPENSTIEG behält sich vor, den mit dem Reisepreis vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Skipässe etc., oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend in dem Umfang zu ändern, wie sich die Erhöhung der Kostenfaktoren auf den Reisepreis auswirkt.

5.2 Dieser Vorbehalt greift nur, wenn zwischen dem Vertragsabschluss und dem Reiseantrittstermin mehr als vier Monate liegen.

5.3 Eine Preiserhöhung ist nur dann zulässig, wenn sie bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Reisetermin erklärt wird. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5 % ist der Kunde berechtigt, ohne Kosten vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn ALPENSTIEG in der Lage ist , diese Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Nach der Änderungserklärung von ALPENSTIEG hat der Kunde seine Rechte unverzüglich geltend zu machen.

 

6. Außergewöhnliche Umstände – Höhere Gewalt

6.1 Wird die Reise in Folge bei Vertragsschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt (z.B. durch Naturkatastrophen etc.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können sowohl der Kunde als auch ALPENSTIEG den Reisevertrag kündigen. ALPENSTIEG zahlt den vom Kunden gezahlten Reisepreis unter Abzug einer, für erbrachte oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringende Reiseleistungen angemessenen Entschädigung, unverzüglich zurück. Im Falle einer Kündigung stehen dem Kunden außerdem die Rechte aus Ziffer 5.3 zu.

6.2 Erfolgt die Kündigung nach Antritt der Reise, ist ALPENSTIEG verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere den Reiseteilnehmer, falls das vertraglich vereinbart ist, zurück zu befördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung tragen die Parteien zur Hälfte, die übrigen Mehrkosten hat der Kunde zu tragen.

 

7. Rücktritt durch den Kunden (Stornierung)

7.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reiseantritt von der gebuchten Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist schriftlich gegenüber ALPENSTIEG unter der in diesen AGB angegebenen Adresse zu erklären.

7.2 ALPENSTIEG verliert bei Stornierung den Anspruch auf den Reisepreis, soweit der Kunde vor Reisebeginn zurücktritt oder die Reise nicht antritt. Stattdessen steht ALPENSTIEG, soweit der Rücktritt nicht von ihr zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene  Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorbereitungen und ihre Aufwendungen zu, die entweder konkret oder pauschal wie folgt prozentual vom Reisepreis berechnet wird:

a) Hotelaufenthalte ohne Beförderung

bis 30 Tage vor Reiseantritt                                                    20%

ab dem 29. bis 15. Tag vor Reiseantritt                                   30%

ab dem 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt                                     50%

ab dem 6. bis zum Tag vor Reiseantritt                                    80%

am Tag des Reiseantritts                                                         90%

 

b) Bei eigener Anreise, Bahn- und Busreisen

bis zum 22. Tag vor Reisebeginn                                             25%

ab dem 21. Tag bis 15. Tag vor Reisebeginn                           30%

ab dem 14. Tag bis 7. Tag vor Reisebeginn                             45%

ab dem 6. Tag bis 1. Tag vor Reisebeginn                                55%

am dem Tag des Reiseantritts oder bei Nichterscheinen          90%

Diese Pauschalen gelten, soweit nicht in der Reisebestätigung abweichende Angaben enthalten sind und soweit der Kunde nicht einen geringeren Schaden nachweist.

7.3 ALPENSTIEG behält sich vor, abweichend von den in Ziffer 7.2 genannten Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern. ALPENSTIEG ist in diesem Fall verpflichtet die Kosten konkret zu beziffern.

7.4 Zur Absicherung des Stornierungsrisikos empfiehlt ALPENSTIEG den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung (siehe Ziffer 2)

 

8. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen wegen vorzeitiger Rückreise aufgrund von Krankheit oder sonstigen Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch auf eine anteilige Rückerstattung. ALPENSTIEG wird sich jedoch bei den Leistungsträgern um Erstattung etwaiger ersparter Aufwendungen bemühen, sofern es sich nicht um unerhebliche Leistungen handelt.

 

9. Rücktritt oder Kündigung des Reisevertrages durch ALPENSTIEG

9.1 ALPENSTIEG kann vom Reisevertrag zurücktreten, wenn der Kunde die Anzahlung und/bzw. Restzahlung nach Mahnung mit Fristsetzung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten leistet. Gemäß Ziffer 7.2 fallen Rücktrittskosten an.

9.2 ALPENSTIEG kann vom Reisevertrag wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl zurücktreten, wenn

  • in der Reiseausschreibung der betroffenen Reise die Mindestteilnehmerzahl und der Zeitpunkt, bis zu welchem vor Reisebeginn die Rücktrittserklärung beim Kunden eingegangen sein muss, benannt wurde und
  • in der Reisebestätigung deutlich auf diese Bedingungen hingewiesen wurde.

Ein Reiserücktritt muss spätestens am 7. Tag vor dem vereinbarten Reiseantritt beim Kunden eingegangen sein. Sollte schon früher ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, erfolgt die Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich. Bei Nichtdurchführung der Reise wird eine etwaig geleistete Zahlung unverzüglich zurückerstattet.

9.3 ALPENSTIEG kann den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der Kunde die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. In diesem Fall behält sich ALPENSTIEG den Anspruch auf den Reisepreis vor, muss jedoch den Wert ersparter Aufwendungen, sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die ALPENSTIEG aus einer anderweitigen Verwendung der nicht vom Kunden in Anspruch genommenen Leistungen erlangt.

 

10. Pflichten des Kunden

10.1 Der Kunde ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, um eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

10.2 Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, einen aufgetretenen Reisemangel unverzüglich der örtlichen Reiseleitung anzuzeigen. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern das möglich ist. Besteht eine örtliche Reiseleitung nicht, ist das Abhilfeverlangen an ALPENSTIEG direkt zu richten.

10.3 Ist eine Reise durch einen Reisemangel erheblich beeinträchtigt und leistet ALPENSTIEG innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Wir empfehlen die Schriftform. Dasselbe gilt, wenn dem Kunden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, dem Veranstalter erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Veranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, dem Veranstalter erkennbares Interesse des Kunden gerechtfertigt wird.

10.4 Sollte es der Kunde schuldhaft unterlassen, einen Reisemangel anzuzeigen, so stehen ihm keine Ansprüche zu.

 

11. Haftung

11.1 Bei Vorliegen eines Mangels kann der Kunde unbeschadet der Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) oder der Kündigung Schadenersatz verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den ALPENSTIEG nicht zu vertreten hat. Er kann Schadenersatz auch wegen nutzlos aufgewandter Urlaubszeit verlangen, wenn die Reise vereitelt oder erheblich beeinträchtigt worden ist.

11.2 Die Haftung von ALPENSTIEG für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Preis der vermittelten Leistung beschränkt, soweit ein dem Kunden entstandener Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch ALPENSTIEG herbeigeführt worden ist oder soweit ALPENSTIEG für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens Dritter verantwortlich ist.

11.3 Für alle gegen ALPENSTIEG gerichteten Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit beruhen, haftet ALPENSTIEG bei Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Reiseteilnehmer und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Abkommen bleiben von der Beschränkung unberührt. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Reisenden und Reise.

11.4 ALPENSTIEG haftet nicht für Leistungsstörungen oder Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Fremdleistungen, die lediglich vermittelt wurden (z.B. Anwendungen, Veranstaltungen etc) und diese Leistungen in der Reiseausschreibung deutlich gekennzeichnet sind.

11.5 ALPENSTIEG haftet nicht für Verlust, Untergang oder Beschädigung von Reiseunterlagen im Zusammenhang mit der Versendung.

11.6 Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadenersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann ALPENSTIEG sich hierauf berufen.

 

12. Ausschlussfrist und Verjährung

12.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise durch ALPENSTIEG hat der Kunde innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der vermittelten Leistung gegenüber ALPENSTIEG geltend zu machen. Im Eigeninteresse des Kunden sollte die Geltendmachung schriftlich erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.  Gepäckschäden, Zustellverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen muss allerdings gemäß Ziffer 11.5 gemeldet werden.

12.2 Die vertraglichen Ansprüche des Kunden wegen Mängeln der Reise nach §§  651c bis 651f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Die Verjährung ist bei Verhandlungen über den Anspruch gehemmt, bis der Kunde oder ALPENSTIEG die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

12.3 Ansprüche aus unerlaubter Handlung unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren.

 

13. Pass-, Visa-, und Gesundheitsbestimmungen

13.1 ALPENSTIEG unterrichtet Kunden, die Staatsangehörige der Europäischen Gemeinschaft sind, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften der gebuchten Reise vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt. Angehörigen anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Bei den Auskünften geht ALPENSTIEG davon aus, dass keine Besonderheiten in der Person des Kunden und eventueller Mitreisender, wie Doppelstaats­angehörigkeit oder Staatenlosigkeit vorliegen.

13.2 Auch wenn Sie ALPENSTIEG mit der Besorgung der Visa beauftragt haben, haftet ALPENSTIEG nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, es sei denn ALPENSTIEG hat die Verzögerung zu vertreten.

13.3 Für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise erforderlichen Vorschriften wie Mitführen der notwendigen Reisedokumente, Zoll-, Devisen- und sonstigen Ein- bzw. Durchreisebestimmungen ist der Kunde selbst verantwortlich. Alle Schäden, insbesondere die Zahlung der Rücktrittskosten, die durch die Nichtbefolgung dieser Vorschrift erwachsen, sind vom Kunden zu tragen, es sei denn der Schaden ist durch eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Falsch- oder Nichtinformation von ALPENSTIEG bedingt.

 

14. Datenschutz

14.1 Die Erhebungen und Verarbeitungen aller personenbezogenen Daten erfolgen nach den deutschen gesetzlichen Datenbestimmungen. Es werden nur solche personenbezogenen Daten erhoben und an Partner weitergeleitet, die zur Abwicklung Ihrer Reise notwendig sind. Diese und unsere Mitarbeiter sind von ALPENSTIEG zur Verschwiegenheit auf das Datengeheimnis verpflichtet.

14.2 Wir möchten Sie darüber hinaus zukünftig schriftlich über aktuelle Angebote informieren, soweit nicht für uns erkennbar ist, dass Sie dies nicht wünschen. Wenn Sie die Zusendung von Informationen nicht wünschen, wenden Sie sich bitte unter Angabe des Stichwortes „Datenschutz“ an die unten genannte Anschrift von ALPENSTIEG.

 

15. Schlussbestimmungen

15.1 Sollten eine einzelne oder mehrere Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen. Die unwirksame Bestimmung ist von den Vertragsparteien durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck des Vertrages entspricht.

15.2 Mündliche Nebenabreden gelten als nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

15.3 Diese Vereinbarung und das gesamte Rechtsverhältnis zwischen den Vertrags­parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

15.4 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die mit diesem Vertrag in unmittelbaren oder mittelbaren Zusammenhang stehen, ist - soweit zulässig - das Amtsgericht Friedberg (Hessen) bzw. das Landgericht Gießen, unab­hängig davon, wer von beiden Vertragsparteien Klage erhebt.

 

Veranstalter: ALPENSTIEG GmbH

Geschäftsführerin Stefanie Fink

Kiefernweg 6, 61231 Bad Nauheim

Tel.: 06032/93890-45

Fax: 06032/93890-46

Email: info@alpenstieg.com

 

Stand Juli 2011

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